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BGH, 14.05.2003 - 2 AR 101/03 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer
Gerichtsstandsbestimmung durch den Bundesgerichtshof (BGH) nach § 14 Strafprozessordnung (StPO); Antrag der Staatsanwaltschaft auf Durchführung einer richterlichen Durchsuchungshandlung ; Amtsgericht des Bezirks der Untersuchungshandlung; Eilbedürftigkeit im ...
- Judicialis
StPO § 100 g; ; StPO § 100 h; ; StPO § 14; ; StPO § 162 Abs. 1 Satz 1; ; StPO § 162 Abs. 1
- datenbank.nwb.de
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 06.09.2002 - 2 ARs 252/02
Zuständigkeit zur Entscheidung über einen Antrag auf Erlass einer richterlichen …
Auszug aus BGH, 14.05.2003 - 2 AR 101/03
Sie entspricht dem Grundsatz der Sachnähe und trägt zur Rechtsklarheit bei, indem sie der Staatsanwaltschaft nicht auferlegt, bei Untersuchungshandlungen, die juristische Personen betreffen, unter Umständen aufwendige Ermittlungen über deren gesellschaftrechtliche und organisatorische Struktur durchzuführen (Senatsbeschluß vom 6. September 2002 - 2 ARs 252/02, NStZ 2003, 163). - BGH, 14.05.2003 - 2 ARs 164/03
Richterliche Untersuchungshandlung; Zuständigkeitsbestimmung …
Auszug aus BGH, 14.05.2003 - 2 AR 101/03
2 ARs 164/03 2 AR 101/03.